ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
HOTEL BAYERISCHER HOF BMV mbH
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Durchführung einer Veranstaltung oder Zimmerreservierung bzw. Buchung in unserem Hotel sollte generell von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein und weniger von juristischen Formeln.
Hotel Bayerischer Hof
Beratungsgesellschaft für Marketing und Vertrieb mbH
Ihr
K. H. Krust
Geschäftsführer
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- Ausstellungsräumen sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Bewirtungen. Der Inhalt des jeweiligen Vertrages mit dem Veranstalter oder Gast richtet sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Reservierungsbestätigung und dem Inhalt der folgenden Bedingungen.
2. Reservierungsbestätigung
2.1 Das Hotel Bayerischer Hof garantiert nach schriftlicher Bestätigung die Bereitstellung der reservierten Räume und bestellten Dienstleistungen. Der Veranstalter garantiert, dass der bestellte Anlass im Hotel Bayerischer Hof durchgeführt wird.
2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2.3 Bei Veranstaltungen, die sich über 1.00 Uhr nachts ausdehnen, müssen vorher vom Hotel schriftlich genehmigt sein. Es wird ab 24.00 Uhr ein pauschaler Nachtzuschlag pro angefangene Stunde berechnet, der an die betreffenden Mitarbeiter weitergeleitet wird. Dieser beträgt bei Veranstaltungen bis zu 30 Personen EURO 150,00, bis zu 50 Personen EURO 200,00. Der späteste Zeitpunkt für das Ende einer Veranstaltung ist auf 3.00 Uhr festgelegt.
3. Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Veranstalter/Gast ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
3.4 Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schaden vorbehalten.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung (in der Regel 50% des Gesamtpreises) und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4.1 Die Stornierung einer Veranstaltung ist grundsätzlich vom Veranstalter in schriftlicher Form vorzunehmen und kann allenfalls vorher telefonisch zur Fristeinhaltung an eine kompetente Person unseres Bankettbüros oder der Geschäftsleitung übermittelt werden. Stornierungen aus unvorhersehbaren, triftigen Gründen werden in unserem Hause so kulant wie möglich behandelt.
Als Richtlinie gilt folgendes:
im Veranstaltungsbereich:
4.2 Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, Raummiete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
4.3 Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur Raummiete 35% des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Umsatzes.
4.4 Ersparte Aufwendungen nach 2. und 3. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schaden vorbehalten.
im Zimmerbereich:
4.5 Die Originalbuchung darf in der Regel nicht um mehr als 10% reduziert werden.
4.6 Bei der Reservierung eines Zimmerkontingentes ab 5 Zimmern und einem Rücktritt des Veranstalters zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin, ist das Hotel berechtigt, 80% des bestätigten Übernachtungspreises für die gesamte Aufenthaltsdauer in Rechnung zu stellen. Bei jedem späteren Rücktritt 90% des bestätigten Zimmerpreises.
4.7 Bei der Reservierung eines Zimmerkontingentes unter 5 Zimmern wird die stornierte Anzahl vor Veranstaltungsbeginn im Sinne einer pauschalen Annullationsgebühr zu folgendem Prozentsatz des Übernachtungspreises:
bis 8 Wochen keine Kosten
bis 4 Wochen 10%
bis 2-3 Wochen 30%
bis 1 Woche 60%
bis 48 Stunden 80%
für die gesamte Aufenthaltsdauer in Rechnung gestellt.
4.8 Es werden nur die Zimmer in Ansatz gebracht, die nicht vermietet werden können.
5. Teilnehmerzahländerung
Eine verbindliche Teilnehmerzahl muss eine Woche vor Veranstaltungsbeginn uns mitgeteilt werden, wobei eine Abweichung von bis zu 10% bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden muss. Diese letztgenannte Zahl ist auch verbindlich für die Rechnugnsstellung. Reduziert der Veranstalter die ursprünglich von unserer Seite bestätigte Personenzahl um mehr als 25%, so behält sich das Hotel vor, die Räume nach eigenem Ermessen zu ändern und diese Personenzahldifferenz gleich einem Rücktritt des Veranstalters zu behandeln. (s. auch 4.4)
6. Raummiete
Für außerhalb eines bestellten festlichen Essens benötigte Räume wie z.B. für Konferenzen, Vorträge, Konzerte, Ausstellungen und Ähnlichem behalten wir uns die Berechnung einer Raummiete vor. Dies gilt auch für die Bereitstellung zusätzlicher Räume nach einem Diner für Tanz und Unterhaltung.
7. Rücktritt durch das Hotel
7.1 Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, daß die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
7.4 Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
8. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
9. Musiker- und Künstlergagen
Musiker- und Künstlergagen sowie sämtliche Kosten für Unterhaltung, die nicht das Hotel Bayerischer Hof erbringt, sind vom Veranstalter selbst zum Schluss der Veranstaltung abzurechnen.
10. Dekorationsmaterial
Die Verwendung von Dekorationsmaterial und ähnlichen Gegenständen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Der Veranstalter hat für die sichere Anbringung und leichte Entfernbarkeit Sorge zu tragen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit uns, muss das vom Veranstalter gestellte Dekorationsmaterial unverzüglich nach Ende der Veranstaltung wieder entfernt und abgeholt werden. Die Blumendekoration ist nicht im Menupreis inbegriffen und wird je nach gewünschtem Aufwand gesondert berechnet.
11. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Feuerwerke, die vom Veranstalter geplant werden, bedürfen einer schriftlichen Bewilligung durch das zuständige Ordnungsamt.
12. Werbung
Werbung, insbesondere Anzeigen der Veranstalters mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel Bayerischer Hof, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Baden-Baden..
13.3 Es gilt deutsches Recht.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 9-1-05
